Firmenregistrierung
Gründen Sie ein Unternehmen in der Türkei
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen zur Unternehmensregistrierung durch erfahrene Anwälte und Buchhalter an.
Schritte zur Registrierung eines Unternehmens
1. Firmensitz
Nach türkischem Recht muss Ihr Unternehmen vor der Gründung eine Adresse haben.
- Die erste Möglichkeit besteht darin, einen physischen Standort für Ihr Unternehmen zu mieten. Mietverträge in Istanbul für Büros und Geschäfte beginnen bei 1.500–2.000 türkischen Lira.
- Die zweite Möglichkeit besteht darin, ein virtuelles Büro zu mieten. Mit dieser Option haben Sie eine rechtliche Adresse, aber keinen physischen Standort.
Projektfotos
2. Eigenkapital und Kapital der Gesellschaft
Gemäß dem türkischen Handelsgesetz beträgt das Mindestkapital 10.000 TL. Wir empfehlen unseren Kunden jedoch, 100.000 TL Kapital einzuzahlen, um die folgenden Verfahren zu erleichtern:
- Antrag auf Arbeitserlaubnis
- Mitgliedschaft in Handelsorganisationen wie TUSIAD, MUSIAD usw.
- Import- und Exportaktivitäten
Es ist nicht obligatorisch, das Kapital während des Gründungsprozesses bei der Bank einzuzahlen. Der Betrag muss vor der Beantragung der Arbeitserlaubnis oder innerhalb von 24 Monaten ab dem Gründungsdatum eingezahlt werden.
Arten von Unternehmen
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Es handelt sich um ein Unternehmen, das gegründet wird, um ein Geschäft unter einem bestimmten Handelsnamen zu betreiben. Die Haftung der Aktionäre ist nur auf das von den Aktionären gezeichnete und eingezahlte Kapital beschränkt. Es gibt keine Mindestkapitalanforderung. Alle Einleger müssen natürliche Personen sein. Das Eigenkapital und die Verpflichtungen der Aktionäre werden durch die Satzung festgelegt.
Diese Art von Unternehmen muss von mindestens einer natürlichen Person oder einer juristischen Person und höchstens fünfzig Personen gegründet werden, und die Haftung der Aktionäre ist auf das von den Aktionären gezeichnete und eingezahlte Kapital beschränkt. Das Kapital eines solchen Unternehmens darf bei der Gründung des Unternehmens pro Person mindestens 10.000 TL und bei zwei Personen mindestens 12.500 TL betragen.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Dieses Unternehmen muss von mindestens einer natürlichen oder juristischen Person und höchstens fünfzig Personen gegründet werden, und die Haftung der Aktionäre ist auf das von den Aktionären gezeichnete und eingezahlte Kapital beschränkt. Das Kapital eines solchen Unternehmens darf bei der Gründung des Unternehmens pro Person mindestens 10.000 TL und bei zwei Personen mindestens 12.500 TL betragen.
Die Aktiengesellschaft
Zur Gründung dieser Unternehmensform sind mindestens fünf Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen) erforderlich und das Mindestaktienkapital beträgt 50.000 TL. Die Leitung des Unternehmens wird außerdem von einem Vorstand und einem Aufsichtsrat übernommen.
Häufig gestellte Fragen
1. Welche Unternehmensformen können Ausländer in der Türkei gründen?
Ausländische Investoren können in der Türkei verschiedene Unternehmensformen gründen. Die gängigsten und unkompliziertesten Optionen sind jedoch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Die GmbH wird aufgrund ihrer einfacheren Struktur und des geringeren Kapitalbedarfs häufig von kleinen und mittleren Unternehmen bevorzugt, während die AG typischerweise für größere Unternehmen oder Vorhaben mit Börsengang gewählt wird.
2. Kann ein Ausländer in der Türkei ein Unternehmen vollständig besitzen?
Ja, Ausländer können ein Unternehmen in der Türkei vollständig besitzen, ohne einen lokalen Partner zu benötigen. Die Türkei bietet ein attraktives Umfeld für ausländische Investitionen, und in den meisten Branchen gibt es keine Beschränkungen für ausländisches Eigentum. Ausländer können auch als Geschäftsführer oder Manager ihres eigenen Unternehmens fungieren.
3. Welche Schritte sind erforderlich, um ein Unternehmen in der Türkei zu registrieren?
Der Prozess der Unternehmensregistrierung umfasst mehrere wichtige Schritte:
Wahl des Firmennamens und der Firmenstruktur
Vorbereitung und notarielle Beurkundung der Satzung
Beantragung einer Steuernummer und Anmeldung beim Finanzamt
Einzahlung des erforderlichen Mindestkapitals (Teileinzahlungen sind während der Einrichtung zulässig)
Einreichung des Antrags beim Handelsregister
Veröffentlichung der Firmendaten im türkischen Handelsregister
Nach Abschluss der Registrierung kann das Unternehmen legal tätig werden und ein Firmenbankkonto eröffnen.
4. Wie lange dauert die Unternehmensregistrierung in der Türkei?
Der Prozess der Unternehmensgründung in der Türkei ist relativ schnell. Wenn alle erforderlichen Dokumente vorliegen, dauert die Registrierung in der Regel 5 bis 10 Werktage. Verzögerungen können auftreten, wenn Probleme mit der Dokumentation auftreten oder Übersetzungen und Beglaubigungen länger als erwartet dauern.
5. Welche Dokumente werden für die Unternehmensgründung in der Türkei benötigt?
Zu den wichtigsten Dokumenten gehören gültige Reisepässe der Gesellschafter, eine Vollmacht (bei Beauftragung eines gesetzlichen Vertreters), ein notariell beglaubigter Adressnachweis und die Satzung. Ausländische Personen benötigen möglicherweise auch eine Steuernummer vom türkischen Finanzamt. Alle nicht in türkischer Sprache verfassten Dokumente müssen übersetzt und notariell beglaubigt werden.
6. Ist für die Unternehmensregistrierung in der Türkei eine physische Geschäftsadresse erforderlich?
Ja, jedes Unternehmen in der Türkei benötigt eine eingetragene Geschäftsadresse. Diese Adresse muss sich an einem physischen Standort befinden und dient der offiziellen Kommunikation und Inspektionen. Viele Startups und Unternehmen in ausländischem Besitz nutzen virtuelle Bürodienste, um diese Anforderung legal und kostengünstig zu erfüllen.
7. Gibt es nach der Unternehmensgründung fortlaufende Compliance- oder Berichtspflichten?
Ja, türkische Unternehmen müssen verschiedene laufende Verpflichtungen erfüllen, darunter monatliche Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter und die Einhaltung des Arbeitsrechts. Die Beauftragung eines qualifizierten Buchhalters oder Finanzberaters wird dringend empfohlen, um diese Aufgaben effizient zu bewältigen und Strafen zu vermeiden.
Steuerliche Anreize
Zu den Steueranreizen zählen Zoll-, Mehrwertsteuer- und Körperschaftssteuerbefreiungen, die von der Branche und Region des Unternehmens abhängen. Zu den nichtsteuerlichen Anreizen gehören die Zuteilung von kostenlosem Land, Unterstützung für Forschung und Entwicklung sowie Marktforschung und bis zu 80 % Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen der Mitarbeiter. Weitere Geschäftsinitiativen sind „organisierte Industriezonen“ und „Freihandelszonen“, die exportorientierte Industrien fördern.
Anlegerfreundlich
- Steuerliche und nichtsteuerliche Anreize
- Konkurrenzfähigster Körperschaftssteuersatz von 20 % in der OECD
- Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 70 Ländern
- Allgemein angewandter Mehrwertsteuersatz von 18 %, wobei einige
- Produkte/Dienstleistungen unter 1 % bzw. 8 % fallen
- Zollunion mit der EU und Freihandelsabkommen mit 16 Ländern
- Bilaterale Investitionsabkommen mit 82 Ländern, darunter Russland, Ukraine, Usbekistan, Kasachstan usw.
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