Firmenregistrierung

Gründen Sie ein Unternehmen in der Türkei

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen zur Unternehmensregistrierung durch erfahrene Anwälte und Buchhalter an.

Schritte zur Registrierung eines Unternehmens

1. Firmensitz

Nach türkischem Recht muss Ihr Unternehmen vor der Gründung eine Adresse haben.

  • Die erste Möglichkeit besteht darin, einen physischen Standort für Ihr Unternehmen zu mieten. Mietverträge in Istanbul für Büros und Geschäfte beginnen bei 1.500–2.000 türkischen Lira.
  • Die zweite Möglichkeit besteht darin, ein virtuelles Büro zu mieten. Mit dieser Option haben Sie eine rechtliche Adresse, aber keinen physischen Standort.

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2. Eigenkapital und Kapital der Gesellschaft

Gemäß dem türkischen Handelsgesetz beträgt das Mindestkapital 10.000 TL. Wir empfehlen unseren Kunden jedoch, 100.000 TL Kapital einzuzahlen, um die folgenden Verfahren zu erleichtern:

  • Antrag auf Arbeitserlaubnis
  • Mitgliedschaft in Handelsorganisationen wie TUSIAD, MUSIAD usw.
  • Import- und Exportaktivitäten

Es ist nicht obligatorisch, das Kapital während des Gründungsprozesses bei der Bank einzuzahlen. Der Betrag muss vor der Beantragung der Arbeitserlaubnis oder innerhalb von 24 Monaten ab dem Gründungsdatum eingezahlt werden.

Arten von Unternehmen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Es handelt sich um ein Unternehmen, das gegründet wird, um ein Geschäft unter einem bestimmten Handelsnamen zu betreiben. Die Haftung der Aktionäre ist nur auf das von den Aktionären gezeichnete und eingezahlte Kapital beschränkt. Es gibt keine Mindestkapitalanforderung. Alle Einleger müssen natürliche Personen sein. Das Eigenkapital und die Verpflichtungen der Aktionäre werden durch die Satzung festgelegt.

Diese Art von Unternehmen muss von mindestens einer natürlichen Person oder einer juristischen Person und höchstens fünfzig Personen gegründet werden, und die Haftung der Aktionäre ist auf das von den Aktionären gezeichnete und eingezahlte Kapital beschränkt. Das Kapital eines solchen Unternehmens darf bei der Gründung des Unternehmens pro Person mindestens 10.000 TL und bei zwei Personen mindestens 12.500 TL betragen.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Dieses Unternehmen muss von mindestens einer natürlichen oder juristischen Person und höchstens fünfzig Personen gegründet werden, und die Haftung der Aktionäre ist auf das von den Aktionären gezeichnete und eingezahlte Kapital beschränkt. Das Kapital eines solchen Unternehmens darf bei der Gründung des Unternehmens pro Person mindestens 10.000 TL und bei zwei Personen mindestens 12.500 TL betragen.

Die Aktiengesellschaft

Zur Gründung dieser Unternehmensform sind mindestens fünf Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen) erforderlich und das Mindestaktienkapital beträgt 50.000 TL. Die Leitung des Unternehmens wird außerdem von einem Vorstand und einem Aufsichtsrat übernommen.

Steuerliche Anreize

Zu den Steueranreizen zählen Zoll-, Mehrwertsteuer- und Körperschaftssteuerbefreiungen, die von der Branche und Region des Unternehmens abhängen. Zu den nichtsteuerlichen Anreizen gehören die Zuteilung von kostenlosem Land, Unterstützung für Forschung und Entwicklung sowie Marktforschung und bis zu 80 % Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen der Mitarbeiter. Weitere Geschäftsinitiativen sind „organisierte Industriezonen“ und „Freihandelszonen“, die exportorientierte Industrien fördern.

Anlegerfreundlich

  • Steuerliche und nichtsteuerliche Anreize
  • Konkurrenzfähigster Körperschaftssteuersatz von 20 % in der OECD
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 70 Ländern
  • Allgemein angewandter Mehrwertsteuersatz von 18 %, wobei einige
  • Produkte/Dienstleistungen unter 1 % bzw. 8 % fallen
  • Zollunion mit der EU und Freihandelsabkommen mit 16 Ländern
  • Bilaterale Investitionsabkommen mit 82 Ländern, darunter Russland, Ukraine, Usbekistan, Kasachstan usw.

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