Arbeitserlaubnis
Beantragen Sie eine türkische Arbeitserlaubnis
Wir bieten Beratungsdienste für die Beantragung einer türkischen Arbeitserlaubnis an.
Türkisches Arbeitserlaubnisprogramm
Für die Arbeitserlaubnis als Unternehmer gelten folgende Antragskriterien:
- Entweder müssen Sie über ein Kapital von 100.000 USD verfügen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten (für türkische Arbeitnehmer ist dies nicht erforderlich).
- Oder Sie benötigen 500.000 TL Kapital und 5 türkische Mitarbeiter, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten
Die Arbeitserlaubnis wird vom Arbeitgeber beantragt. Ausländer können keine eigene Arbeitserlaubnis beantragen, es sei denn, sie sind Gesellschafter oder Geschäftsführer eines Unternehmens. Ausländer können in einem türkischen Unternehmen als ungelernte/qualifizierte/r Mitarbeiter/in oder in der Kinder-/Altenbetreuung türkischer Staatsbürger/innen arbeiten.
Anträge auf eine Arbeitserlaubnis können sowohl in der Türkei als auch im Heimatland gestellt werden. Grundsätzlich gilt: Besitzt ein Ausländer bereits eine gültige Aufenthaltserlaubnis in der Türkei mit einer Gültigkeit von mehr als sechs Monaten, kann der Arbeitgeber direkt während des Aufenthalts des Ausländers in der Türkei eine Arbeitserlaubnis beantragen. Besitzt ein Ausländer jedoch keine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei, muss er in sein Heimatland zurückkehren, um eine Arbeitserlaubnis beantragen zu können.
Work Permit Application Steps in Turkey
Wichtige Schritte zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis:
- Beantragung beim Konsulat und Erhalt der Antragsreferenznummer. Der Ausländer erledigt diesen Schritt in seinem Land. Sie können sich bezüglich der Beantragung der Referenznummer an die türkische Botschaft in Ihrem Land wenden.
- Wir füllen den Online-Antrag auf eine Arbeitserlaubnis beim Arbeitsministerium aus. Für diesen Schritt benötigen wir die Genehmigung des Arbeitgebers.
- Prüfung des Antrags: Bei Genehmigung wird uns das Ergebnis per E-Mail und SMS mitgeteilt. Nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis informieren wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Steuerzahlung.
- Nach der Zahlung der Arbeitserlaubnissteuer kann der Ausländer zur türkischen Botschaft gehen, um ein Arbeitserlaubnis-Visum zu erhalten. Mit diesem Visum kann der Ausländer in die Türkei einreisen und seine Arbeitserlaubniskarte beim Arbeitgeber abholen.
Erforderliche Dokumente für die Arbeitserlaubnis:
- Für die Referenznummer der Arbeitserlaubnis verlangt die türkische Botschaft normalerweise folgende Dokumente: Reisepass, Personalausweis, biometrisches Foto, Adressdokument, Führungszeugnis, Arbeitsvertrag und einige offizielle Arbeitgeberdokumente.
- Nach der Referenznummer benötigen wir für den Online-Antrag auf eine Arbeitserlaubnis folgende Informationen: E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Mitarbeiters, Sprachniveau, Ausbildung, Grund für die Beschäftigung des Ausländers, Einkommensnachweis des Arbeitgebers und einige offizielle Arbeitgeberdokumente.
Bitte beachten Sie, dass wir den Antrag nicht direkt für den Arbeitnehmer stellen können. Der Arbeitnehmer muss zunächst einen Arbeitgeber finden. Anschließend bieten wir sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis an. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Arbeitsministerium in der Türkei
In der komplexen und sich ständig verändernden Welt müssen Einzelpersonen über alle Verfahren informiert sein. Eine wirksame Möglichkeit hierfür ist die Verfolgung der Ankündigungen auf der Website des Arbeitsministeriums für Arbeitserlaubnisanträge. Die Website lautet: https://www.csgb.gov.tr/
Aktuelle Kriterien für Arbeitserlaubnisse
Für eine Arbeitserlaubnis benötigt ein Unternehmen ein eingezahltes Kapital von 500.000 TL und muss pro Ausländer fünf türkische Staatsbürger beschäftigen. Einige Ausländer, die sich bereits seit längerem in der Türkei aufhalten, sind von diesem Kriterium ausgenommen.
Häufig gestellte Fragen
1. Was ist eine Arbeitserlaubnis in der Türkei und wer benötigt eine?
Eine Arbeitserlaubnis in der Türkei ist eine offizielle Genehmigung des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit, die es Ausländern erlaubt, legal im Land zu arbeiten. Jeder Ausländer, der in der Türkei arbeiten möchte, sei es für einen türkischen Arbeitgeber oder als Selbstständiger, benötigt eine gültige Arbeitserlaubnis. Ausnahmen gelten für bestimmte Personengruppen, wie z. B. Diplomaten oder ausländische Pressevertreter. Die meisten ausländischen Arbeitnehmer benötigen jedoch diese Erlaubnis.
2. Welche Arten von Arbeitserlaubnissen gibt es in der Türkei?
Die Türkei bietet verschiedene Arten von Arbeitserlaubnissen an, darunter Kurzzeitarbeitserlaubnisse (bis zu einem Jahr), unbefristete Arbeitserlaubnisse (für Langzeitaufenthalter oder Personen mit längerer Berufserfahrung in der Türkei) und Arbeitserlaubnisse für selbstständige Tätigkeiten (für qualifizierte Fachkräfte, die selbstständig arbeiten möchten). Es gibt außerdem die „Turquoise Card“, die hochqualifizierten Ausländern Arbeits- und Aufenthaltsrechte gewährt und den Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung ebnet.
3. Wie kann ein Ausländer eine Arbeitserlaubnis in der Türkei beantragen?
Es gibt zwei Hauptantragsverfahren: aus dem Ausland und aus der Türkei. Befindet sich der Ausländer außerhalb der Türkei, wird der Antrag über das türkische Konsulat in seinem Heimatland gestellt. Nach der Genehmigung kann er mit einem Arbeitsvisum in die Türkei einreisen. Besitzt der Ausländer bereits eine gültige Aufenthaltserlaubnis (ausgenommen Touristengenehmigungen), kann der Antrag direkt beim türkischen Arbeitsministerium eingereicht werden. In beiden Fällen muss der Arbeitgeber den Antrag unterstützen.
4. Welche Dokumente werden für den Antrag auf eine türkische Arbeitserlaubnis benötigt?
Zu den typischen Dokumenten gehören ein gültiger Reisepass, aktuelle Fotos, der Arbeitsvertrag, Bildungsnachweise und die Aufenthaltserlaubnis des Ausländers (bei Bewerbungen aus der Türkei). Der Arbeitgeber muss außerdem Dokumente wie das Handelsregister des Unternehmens, Steuerunterlagen und eine Absichtserklärung einreichen. Je nach Funktion und Branche können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
5. Wie lange dauert es, eine Arbeitserlaubnis in der Türkei zu bekommen?
Die Bearbeitungszeit eines Arbeitserlaubnisantrags beträgt in der Regel etwa 30 Tage nach Einreichung. Diese kann jedoch je nach Vollständigkeit der Unterlagen, der jeweiligen Branche und der Frage, ob der Antrag im Inland oder über ein Konsulat im Ausland eingereicht wird, variieren. Antragsteller sollten mögliche Verzögerungen frühzeitig einplanen.
6. Können Inhaber einer Arbeitserlaubnis ihre Familie in die Türkei mitbringen?
Ja, ausländische Arbeitnehmer mit gültiger Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in der Türkei können für ihren Ehepartner und ihre unterhaltsberechtigten Kinder eine Familienaufenthaltserlaubnis beantragen. Die Familienerlaubnis wird in der Regel für die gleiche Dauer ausgestellt wie die Aufenthaltserlaubnis des Hauptinhabers und ermöglicht den Familienmitgliedern einen legalen Aufenthalt in der Türkei. Sie dürfen jedoch nicht arbeiten, es sei denn, sie erhalten eine separate Arbeitserlaubnis.
7. Was passiert, wenn ein Ausländer ohne Arbeitserlaubnis in der Türkei arbeitet?
Arbeiten ohne gültige Arbeitserlaubnis ist in der Türkei illegal und kann zu Geldstrafen, Abschiebung und Wiedereinreiseverboten führen. Arbeitgeber, die Ausländer ohne entsprechende Genehmigung einstellen, müssen ebenfalls mit erheblichen Strafen rechnen. Um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden, müssen sowohl der ausländische Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber die Einhaltung der Arbeitserlaubnisbestimmungen sicherstellen.
Kontaktieren Sie uns
Kontaktieren Sie unsere Einwanderungs- und Investitionsberater, bevor Sie in der Türkei investieren!